Eine Auktionsplattform, die Zwei-Tage-Spot oder Fünf-Tage-F
utures versteigert, wird erst bestellt, nachdem der Mitgliedstaat, in dem
der sich bewerbende geregelte Markt und sein Betreiber niedergelassen sind, rechtzeitig und in jedem F
all vor Öffnung des ersten Zeitfensters für Gebote dafür gesorgt hat, dass
seine zuständigen Behörden in der Lage sind, den Markt und
sein ...[+++]en Betreiber in Einklang mit den einzelstaatlichen Maßnahmen, mit denen Titel IV der Richtlinie 2004/39/EG angemessen umgesetzt wird, zuzulassen und zu beaufsichtigen.