- Begleitausschuss: die Partnerinstanz, die durch jedes Dokument für die Programmp
lanung eingerichtet wird und sich aus den Ministern, die ihre Zuständigkeit in den Angelegenh
eiten, die für eine Europäische Finanzierung in Betracht gezogen werden können, ausüben, und aus dem bzw. den Vertretern der Europäischen Kommission zusammensetzt; diese Instanz ist damit beauftragt, die Europäischen Beihilfen, die durch öffentliche Finanzierungen der Wallonischen Region verbürgt sind, zu erteilen, und die Endbegünstigten dieser Beihilfen zuzula
...[+++]ssen.