Falls aus der Überprüfung durch die Kommission hervorgeht, dass Anhang IV erg
änzt werden sollte, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10a delegierte Rechtsakte zu erlassen, um in Anhang IV Teile A, B, D und E die ge
schätzten typischen Werte und Standardwerte für die Herstellungswege von Biokra
ftstoff, für die in diesen Anhang noch keine spezifischen Werte aufgenommen worden sind, hinzuzufügen, aber nicht zu en
...[+++]tfernen oder zu ändern.“