Jeder Beamte der Wallonischen Region, der regelmäß
ig damit beauftragt wird, bei einer natürlichen oder juristischen Person eine Kontrolle oder eine Untersuchung in Verbindu
ng mit der Erhebung einer im vorliegenden Dekret erwähnten Steuer oder Abgabe durchzuführen, ist von Rechts wegen befugt, alle Auskünfte einzuholen, zu ermitteln oder zu empfangen, die zur genauen Erhebung von allen anderen zugunsten der Wallonischen Region festgelegten Steuern oder Abgaben, deren Dienst durch die Wallonische Region gewährleistet wird, beitragen kön
...[+++]nen.