Die Verfügbarkeit zutreffender aktueller Informationen sollte
dadurch verbessert werden, dass Zahlungsinstitute verpflichtet werden, der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf die Richtigkeit der hinsichtlich der Zulassung vorgelegten Daten und Nachweise auswirken, einschließlich zusätzlicher Agenten oder Stellen, an die Tätigkeiten
ausgelagert werden. Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden wenn Zweifel bestehen prüfen, ob die eingegangenen Informationen korrek
...[+++]t sind.