16. betont die Notwendigkeit, sich mit der georgisch-abchasischen und georgisch-südossetischen Dimension der Konflikte zu befassen und sicherzustellen, dass die Rechte und Belange aller beteiligten Bevölkerungen gleichermaßen berücksichtigt werden; weist mit Nachdruck auf die Tatsache hin, dass sich die Isolierung Abchasiens und Südossetiens kontraproduktiv auf die Lösung des Konflikts ausgewirkt hat, und begrüßt die am 27. Januar 2010 angenommene Strategie des Staates zur Einbindung durch Zusammenarbeit; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, alle Beteiligten in Bezug auf die Vorbereitung eines Aktionsplans zur Umsetzung dieser Strategie zu konsul
tieren; betont die Wichtigkeit vertrauensbildender Maßnahmen ...[+++] und menschlicher Kontakte über den Konflikt hinaus; fordert die EU darüber hinaus auf, Projekte zu fördern damit die betroffenen Menschen sich über die Verwaltungsgrenzen hinweg frei bewegen können;