Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Wettbewerbsbehörden über ein eigenes, autonom verwaltetes Budget verfügen, dass es klare, transparente und leistungsbezogene Ernennungsverfahren für das Management oder die Mitglieder der Aufsichtsgremien gibt und Garantien, die gewährleisten, dass Entlassungen aus objektiven Gründen ausgesprochen werden, die nicht mit der Beschlussfassung der betreffenden Behörde zusammenh
ängen. Erforderlich sind ferner Regelungen im Falle von Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten auf Ebene des Managements oder der Aufsic
...[+++]htsgremien.