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ür kleine Unternehmen spielen diese Erwägungen normalerweise keine Rolle, da davon ausgegangen werden kann, dass Ad-hoc-Beihilfen an kle
ine Unternehmen den Wettbewerb in der Regel nicht in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise beeinträchtigen, es sei denn, die Beih
ilfevorschriften in einem bestimmten Sektor sehen anderes vor oder das begünstigte Unternehmen ist auf einem Markt tätig, der üb
er lange Zeit unter ...[+++]Überkapazitäten leidet.