Soweit es verhältnismäßig erscheint, sollte der EoI-Ansatz auf der bzw. den am besten geei
gneten Stufe(n) der Wertschöpfungskette auf jene Vorleistungen
angewandt werden, die der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht für seine eigenen nachgeordneten Unternehmen, z. B. seine Endkundensparte, erbringt, sofern gegenüber der NRB nach Einholung der Meinung von dritten Zugangsinteressenten nicht glaubhaft gemacht
werden kann, dass keine hinreichende Nachfrage nach der fraglichen Vorleistung besteh
...[+++]t.