a)der in Anhang I aufgeführten, vom Sanktion
sausschuss oder vom VN-Sicherheitsrat benannten Personen oder Einrichtungen, die nach Feststellung des Sanktionsausschusses oder des VN-Sicherheitsrats an den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beteiligt sind oder diese, unter anderem mit unerlaubten Mitteln, unterstützen, oder der Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder der Einrichtungen, die sich in ihrem Eigentum befinden oder, unter anderem mit unerlaubten Mitteln, von
ihnen kontrolliert ...[+++]werden.