Wird die Kündigung vom Angestel
lten ausgesprochen, werden die Kündigungsfristen wie folgt festgelegt: - fünfundvierzig Tage für Angestellte, die seit weniger als fün
f Jahren angestellt sind, - neunzig Tage für Angestellte, die seit fünf Jahren bis unter zehn Jahren angestellt sind, - hundertfünfunddreißig Tage für Angestellte, die seit mindestens zehn Jahren angestellt sind, - hundertachtzig Tage für Angestellte, die seit fünfzehn Jahren und mehr angestellt
sind, insofern ihre jährliche ...[+++] Entlohnung 32.200 EUR übersteigt.