6. ist ernsthaft besorgt darüber, dass die Angleichung des Besitzstandes an den Vertrag von Lissabon vier Jahre nach dessen Inkrafttreten nur in Teilen verwirklicht worden ist; begrüßt die jüngsten Vorschläge der Kommission zur Anpassung der verbleibenden Gesetzgebungsakte, in denen die Verwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle vorgesehen ist; betont jedoch, dass die Verhandlungen über
diese Vorschläge so bald wie möglich beginnen müssen, um dieses Dossier noch vor Ende dieser Wahlperiode abzuschließen; ist der Auffassung, dass zumindest sämtliche Fälle, die bisher im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle behandelt wurde
...[+++]n, nun an Artikel 290 AEUV angepasst werden sollten, da Maßnahmen im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle auch Maßnahmen von allgemeiner Geltung zur Änderung nicht wesentlicher Bestandteile eines Basisrechtsakts sind, unter anderem indem einige dieser Bestandteile gestrichen werden oder indem der Basisrechtsakt um neue, nicht wesentliche Bestandteile ergänzt wird; fordert gleichzeitig den Rat auf, die Verhandlungen über diejenigen spezifischen Anpassungsvorschläge fortzuführen, die noch immer im Rat blockiert sind, wozu auch die Vorschläge in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei gehören;