Um sicherzustellen, dass besondere
Maßnahmen, die auf eine Minderung von Kredit- und Liquiditätsrisiken abzielen, uneingeschränkt befolgt werden, sollten die zuständigen Behörden von Zentralverwahrern verlangen können, dass sie mehr als ein Kredi
tinstitut benennen, wenn sie auf der Grundlage der verfügbaren Nachweise belegen können, dass die Gefährdung eines einzigen Kreditinstituts durch di
e Konzentration von Kredit- und Liquiditätsrisi ...[+++]ken nicht weitestgehend gemindert ist.