6. bekräftigt, dass Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen, die in erster Linie auf dem Grundsatz, dass der Nutzer zahlt, basieren, zum Scheite
rn verurteilt sind, wenn sie nicht mit einer besseren Nutzung der Wasserressourcen einhergehen, die damit beginnen muss, dass den erheblichen Wasserverlusten eine Ende gesetzt wird, die in den Leitungssystemen durch schadhafte Anlagen entstehen; fordert, dass durch die Tarifgestaltung für Wasser die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe ni
cht gefährdet wird, deren Fortbestand notwendig
...[+++]ist, um die Selbstversorgung in der Europäischen Union zu gewährleisten;