Ein Mitgliedstaat, für den spez
ifische Vorräte für weniger als 30 Tage gehalten werden, erstellt jährlich einen Bericht, in dem die Maßnahmen seiner nationalen Behörden analysiert werden, mit denen sichergestellt und überprüft wird, dass seine Sicherheitsvorräte gemäß Artikel 5 ver
fügbar und physisch zugänglich sind; außerdem dokumentiert er in diesem Bericht die Vorkehrungen, die getroffen wurden, damit der Mitgliedstaat die Verwendung dieser Vorräte im Falle von Unterbrechungen der Erdölversorgung kontrollieren
...[+++] kann.