Damit die Rückverfolgbarkeit und
die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die den Materialfluss überwachen, gewährleistet wird, sollte das TRACES-System dafür genutzt werden, Informationen über die Versendung von Material der Kategorien 1 und 2, von Folgeprodukten, die bei der Tierkörperbeseitigung
entstehen, und von verarbeitetem tierischen Eiweiß der Kategorie 3 bereitzustellen; das TRACES-System wurde mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30.
...[+++] März 2004 zur Einführung des TRACES-Systems eingeführt.