32. erkennt an, dass der Rechtsrahmen für häusliche Gewalt, Ehrenmorde und frühe Zwangsheiraten vorhanden ist, weist aber darauf hin, dass Bedenken hinsichtlich seiner Anwendung bestehen; fordert die staatlichen Stellen daher auf, für den Schutz der Opfer zu sorgen, indem die Zahl der Z
ufluchtsstätten und weiterer Einrichtungen ausgeweitet wird; weist darauf hin, dass die Erwerbsquote bei Frauen in der Türkei eine der niedrigsten in allen O
ECD-Ländern ist und erhöht werden sollte, um die wirtschaftlichen Rechte und die Unabhängigkei
...[+++]t der Frauen zu fördern;