Diese Anordnung, die somit
dem seinerzeit von Achille Occhetto erklärten Verzicht nicht Rechnung trug, wurde damit begründet, dass hier der von Achille
Occhetto am 7. Juli 2004 erklärte Verzicht auf den Einzug ins Europäische Parlament im Gegensatz zum ersten Wahlkreis (Nordwestitalien) wirkungslos geblieben sei und daher als widerru
flich gelten müsse, weil er noch vor der Einleitung des Verfahrens zur Ersetzung von Antonio Di Pietro durch den Kandidaten, der auf derselben Liste im vierten Wa
...[+++]hlkreis (Süditalien) auf ihn folgte, erfolgt sei.