3. stellt fest, dass die Öffentlichkeit zunehmend darüber besorgt ist, welche Folgen eine Liberalisierung im Dienstleistungshandel möglicherweise für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen hat, vertritt jedoch die Auffassung, dass der Großteil dieser Besorgnisse insofern unbegründe
t ist, als das GATS weder Privatisierungen vor
schreiben noch eine Liberalisierung inländischer Dienstleistungen durchsetzen kann, dass aber nationale Regierungen, wenn sie bestimmte Dienstleistungen freiwillig liberalisieren, ausländische Dienstleistungsanbieter nicht auss
...[+++]chließen können;