Wir möchten, dass denjenigen, für die die Dublin-Verordnung gilt, klare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Wir möchten auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung verbessern und die Definition von „Famil
ie“ zu diesem Zweck erweitern – hierzu gibt es meines Wissens ebenfalls einen Änderungsantrag – sodass zum Beispiel ein Minderjähriger in ein Land der Europäischen Union überstellt werden kann, in dem sein einziger Verwandter lebt, selbst dann
, wenn diese Person weder Bruder noch Schwester, sondern ein Geschwisterkind is
...[+++]t.