Die Genehmigungen der Handelsniederlassung und die integrierten Genehmigungen können von
den Zielen und den Empfehlungen des regionalen Schemas zur Handelsentwicklung sowie von den Zielen, den Optionen und den Empfehlungen der kommunalen Schemen zur Handelsentwicklung abweichen, unter Vorbehalt einer Begründung zum Beweis dessen, da
ss die Abweichungen weder die Ziele noch die wesentlichen Elemente des Schemas, die den Entwurf betreffen, beeinträchtigen und dass dieser Entwurf Spezifizitäten aufweist, die diese Abweichungen rechtfertig
...[+++]en.