betont, dass die Transparenz des Rechtsetzungsverfahrens von größter Bedeutung für die Bürger ist; fordert die Organe auf, die Dokumente, die Teil des Legislativverfahrens sind oder einen Bezug zu ihm aufweisen, zugänglich zu machen; vertritt insbesondere die Auffassung,
dass die Organe der EU der Öffentlichkeit so viele Dokumente wi
e möglich auf ihren Websites zur Verfügung stellen und prüfen sollten, ob „Ihr Europa“ als einheitliches, öffentlich zugängliches EU-Portal genutzt werden kann,
...[+++]um die Konsultation zu erleichtern.