3. betont, dass die Wasserversorgung in erster Linie als öffentliche Dienstleistung betrachtet werden sollte und daher so organisiert sein muss, dass für alle ein erschwinglicher Zu
gang zu Trinkwasser ermöglicht wird; betont, dass die Schlüsselfrage nicht darin besteht, ob die Wasserversorgung über eine private oder öffentliche Stelle erfolgt, sondern vielmehr auf die spezifischen Verpflichtungen zielt, die der Regelungsrahmen festlegt; ist der Auffassung, dass es den Behörden in den Entwicklungsländern obliegt, den Rechtsrahmen fes
...[+++]tzulegen, der die Tätigkeit der Wasserversorgungseinrichtungen regelt;