27. ist der Auffassung, dass einige Gemeinschaftsinstitutionen nicht hinreichend auf die Wüstenbildung, die sich in einigen Regionen der Union vollzieht, und ihre sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen reagiert haben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich eine Mitteilung über die Wüstenbildung vorzulegen; fordert die Kommission deshalb auf, darin ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft einzubeziehen, in dem die Regionen, die unter der Wüstenbildung leiden oder womöglich von ihr betroffen sein werden, genau umrissen und die Ursachen und sozioökonomischen Auswirkungen in den Gebieten sowie die Folgen für die Menschen,
die Umwelt und den Wasserkreislauf gründlich analysiert ...[+++] werden, und festzustellen, mit welchen angemessenen Gemeinschaftsaktionen die negativen Auswirkungen dieses Prozesses begrenzt werden können;