f) der Begriff "Ab-Werk-P
reis" den Preis der Ware ab Werk, der dem Hersteller, in dessen Unternehmen die letzte Be- oder Verarbeitung durchgeführt worden ist, o
der denjenigen, auf deren Veranlassung die letzte Be- oder Verarbeitung außerhalb des Gebiets der Vertragsparteien durchgeführt worden ist, gezahlt wird, sofern dieser
Preis den Wert aller verwendeten Vormaterialien umfaßt, abzüglich aller internen Abgaben, die erstattet werden oder erstattet werden können, wenn das Erzeugnis ausgeführt
...[+++] wird;