Es kann rückwirkend ernannt werden: 1. ein Offizier, der wieder
in Dienst genommen wird nach einer Inaktivität aus gesundheitlichen Gründen und der dadurch k
einen Verlust an
Dienstalter erlitten hat; 2. ein Offizier, der durch
eine Ordnungsmaßnahme suspendiert wurde, unter Berücksichtigung des gegebenenfalls erlittenen Verlustes an
Dienstalter; 3. ein Offizier, der zur Armee zurückkehrt, nachdem er von ihr getrennt war; 4. ein Offizier, bei dem die Prüfung der Kandidatur aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gr
...[+++]ünden im Zusammenhang mit der Verwaltung verzögert wurde.