1° entweder in einem Gebiet, das durch die Phase 2 von dem Plan "
ständiger Wohnort" betroffen un
d in dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2013 zur Annahme des Kartenmaterials bezüglich der Gebiete, die von dem Plan "
ständiger Wohnort" betroffen sind, erwähnt ist, und das im Sektorenplan in einem Wohngebiet oder einem Wohngebiet mit ländlichem Charakter eingetragen ist, oder auf einem Grundstück, das in einem anderen von der
Regierung in Ausführung von Arti
...[+++]kel 44, § 2 des Wallonischen Gesetzbuches über das Wohnungswesen und die Nachhaltigkeit der Wohnverhältnisse bestimmten Gebiet gelegen ist, eine Wohnung bauen;