In der
Erwägung, dass die Wallonische Regierung mit dieser Feststellung einverstanden ist;
dass das in Artikel D.II.3, § 1, Absatz 3 des GRE festgelegte Verfahren zur Erstellung des Raumentwicklungsschemas vorschreibt,
dass ein Umweltverträglichkeitsbericht bei der Erstellung des Schemaentwurfs geschrieben wird;
dass sie daher beschließt, anzugeben,
dass es sich um den Entwurf handelt, von dem die
Regierung am 26. Oktober 2017 Kenntnis genommen hat, und
dass er je nach
...[+++]dem Fortschrittstand des Schemas zu vervollständigen ist;