Q. in der Erwägung, dass es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Korruption und Menschenrechtsverletzungen gibt; in der Erwägung, dass Korruption im öffentlichen und privaten Leben Ungleichheit und Diskriminierung Vorschub leistet un
d verschlimmert und dadurch verhindert, dass alle Menschen ihre bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rec
ht in gleichem Maße wahrnehmen können; in der Erwägung, dass es Belege dafür gibt, dass Korruption häufig mit Menschenrechtsverletzungen, Machtmissbrauch und fehlend
...[+++]er Rechenschaftspflicht einhergeht;