Die RSAG werden ergänzt durch g
eänderte Allgemeine Vorschriften für Gruppenfreistellungen (Ende 2013 erwartet), die zusammen mit der De-minimis-Regel, im Rahmen
bestehender Systeme gewährten Beihilfen, Beihilfen, die für Projekte gewährt werden, die als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß dem Beschluss der Kommission über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft wurden, und
Beihilfen, für die die Verordnung Nr. 1370/2007 gilt, eine Grup
...[+++]pe von Freistellungen von der vorherigen Anmeldung bilden.