(b) die Verarbeitung ist erforderlich, damit der für die Verarbeitung Verantwortliche seine ihm a
us dem Arbeitsrecht erwachsenden Rechte ausüben und seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommen kann, s
oweit dies nach den Vorschriften der Union, dem Recht der Mitgliedstaaten, oder Kollektivvereinbarungen, die angemessene Garantien der Grund
rechte und Interessen der betroffenen Person, wie etwa des Rechts auf Nichtdiskriminierung, vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien des Artikels 82, vo
...[+++]rsehen, zulässig ist; oder