die in bilateralen Abkommen zwischen Mitglied
staaten enthaltenen Vorschriften über Beförderungen aus
einem Mitgliedstaat nach einem Drittland und umgekehrt, die es aufgrund bilate
raler Genehmigungen oder einer freizügigen Regelung gestatten, dass Be- oder Entladungen in
einem Mitgliedstaat auch von Verkehrsunternehmen durchgeführt werden, die nicht in diesem Mitglieds
taat niedergelassen sind ...[+++].