In der Erwägung, dass der Wallonische Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung f
eststellt, dass die Vorschläge des Autors der Studie in dem Erlass vom 8. Mai 2014 in Betr
acht gezogen worden sind; dass diese Vorschläge darin bestehen, eine zusätzliche Vorschrift für die Bereiche vorzusehen, in denen die Absetzbecken gebaut werden, und die Grundstücke, die sich im trockenen Tal südlich des bestehenden Absetzbeckens befinden, nicht als Abbaugebiet einzutragen; dass ein Beschwerdeführer diesen zweiten Vorschlag, diese Grundstücke nic
...[+++]ht als Abbaugebiet einzutragen, ebenfalls validiert;