Wenn kein in § 1 erwähnter Erwerber-Kandidat registriert wurde, oder wenn sich keine lokale Behörde oder keine autonome Regie innerhalb von drei Monaten nach dem Vorschlag für den Erwerb der Wohnung für einverstanden erklärt hat, oder wenn es sich um eine Gruppe Woh
nungen handelt, die nicht getrennt abgetreten werden können, wird die Abtretung der Wohnung oder der Gruppe Wohnungen jeder anderen natürlichen oder juristischen Person privaten Rechts, die nach auf der Grundlage von durch die Gesellschaft erlassenen Bekanntmachungsmassnahmen erfolgten Aufruf zum Wettbewerb das beste Preisang
ebot abgegeben hat, ...[+++]vorgeschlagen, ohne dass die Einkommens- oder Nichteigentumsbedingungen erfordert werden.