Die Texte, ' die nicht durchgegangen sind ', betreffen hing
egen einerseits die Vorschläge zu gesetzgeberischen Regeln, die nicht in den parlamentarischen Dokume
nten veröffentlicht wurden, die Vorentwürfe von gesetzgeberischen Regeln, die nicht in der
Form von Entwürfen eingereicht wurden, sowie die Entwürfe von Abänderungsanträgen, die nicht in der Form von Abänderungsanträgen eingereicht wurden, und andererseits die nicht angenomm
...[+++]enen und nicht veröffentlichten Verordnungstexte » (ebenda, S. 16).