In der Erwägung, dass der Wallonische Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung f
eststellt, dass die Vorschläge des Autors der Studie in dem Erlass vom 8. Mai 2014 in Betracht gezogen worden sind; dass diese Vorschläge darin bestehen, eine zusätzliche Vorschrift für die Bereiche vorzusehen, in denen die Absetzbecken gebaut werden, und d
ie Grundstücke, die sich im trockenen Tal südlich des bestehenden Absetzbeckens befinden, nicht als Abbaugebiet einzutragen; dass ein Beschwerdeführer diesen zweiten Vorschlag, diese Grundstücke nic
...[+++]ht als Abbaugebiet einzutragen, ebenfalls validiert;