Vorrangige Vorhaben im Bereich Verkehr: Der Gemeinschaftszuschuss zu den betreffenden
Vorhaben wird auf maximal 30 % der zuschussfähigen Gesamtkosten der Bau
vorhaben festgelegt. In Ausnahmefällen kann grenzüberschreitenden Abschnitten der
Vorhaben und der Einführung europäischer interoperabler Zugsicherungs-/Zugsteuerungs- und Signalgebungssysteme eine Zuschussrate von maximal 50 % der zuschussfähigen Kosten der Arbeiten zugute kommen, unter der Bedingung, dass der Prozess ihrer Umsetzung vor 2010 begonnen wird und die betroffenen Mit
...[+++]gliedstaaten der Kommission einen Plan über alle notwendigen Garantien, bezogen auf die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten und über den Zeitplan der Umsetzung des Vorhabens, vorgelegt haben ;