Vorliegendes Gesetz findet auch Anwendung auf Personen, die, da sie nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sein können, weil eines oder mehrere der Merkmale, die für
das Bestehen dieses Vertrags im Sinne des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge wesentlich sind, nicht vorhanden sind, gegen Zahlung einer Entlohnung für Rechnung eines Auftraggebers, der eine natürliche oder eine juri
stische Person sein kann, Leistungen künstlerischer Art erbringen oder Werke
...[+++] künstlerischer Art produzieren.