Das Abbaugebiet, das am linken Ufer de
r Schelde durch die vorliegende Revision des Sektorenplans eingetragen wird, wird mit einer zusätzlichen Vorschrift *S30 gekennzeichnet, laut deren die Umwelt- oder Gobalgenehmigung
- oder irgendwelche diese ersetzende Genehmigung -, die dazu bestimmt ist, die Abbauaktivität zu genehmigen, innerhalb des Abbaugebiets Flächen identifizieren wird, die jedem der CP1, CP2, CP3 u
...[+++]nd CP4 identifizierten Gebiete entsprechen.