In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung ihre im Erlass vom 8. Mai 2014 erörterte Stellungnahme bestätigt, die
darin besteht, den Vorschlag des Autors der Studie zur Festlegung von Phasen für die
Bewirtschaftung im vorliegenden Stadium der Revision des Sektorenplans abzulehnen, da sie der Ansicht ist, dass eine solche Phaseneinteilung im Rahmen der Genehmigung zu behandeln ist, und dass es zudem unmöglich ist, die Verwaltungsakte zu bestimmen, ab deren die Bewirtschaftung des nordwestl
...[+++]ichen Bereichs beginnen dürfte;