Der Umstand, dass die Befugnisse der Ärzte und die Befugnisse der Nichtärzte, für jede Berufskategorie getrennt, spezifisch im Gesetz vom 10. Mai 2015 geregelt werden, verhindert nicht, dass
ihre Situationen im vorliegenden Fall verglichen werden
können im Lichte des Grundsatzes der Gleichheit und der Nichtdiskrimin
ierung, da sie alle Leistungen der ärztlichen Heilbehandlung erteilen, die gegebenen
falls mehrwertsteuerpflichtig sei
...[+++]n können.