In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung ihre im Erlass vom 8. Mai 2014 erörterte Stellungn
ahme bestätigt, die darin besteht, den Vorschlag des Autors der Studie zur Festlegung von Phasen für die
Bewirtschaftung im vorliegenden Stadium der Revision des Sektorenplans abzulehnen, da sie der Ansicht ist, dass eine solche Phaseneinteilung im Rahmen der Genehmigung zu behandeln ist, und dass es zudem unmöglich ist, die Verwaltungsakte zu bestimmen, ab deren die Bewirtschaftung
des nordw ...[+++]estlichen Bereichs beginnen dürfte;