12. bedauert, dass die im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 sich als unzureichend erwiesen haben, um alle benötigten Zahlungen abzudecken; bedauert, dass die Kommission vorgeschlagen hat, diese Zahlungen durch eine Übertragung von Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 160 745 EUR teilweise aus dem europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstrument (Linie 04 04 15) zu decken, anstatt mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 neue Mittel zu beantragen, wie sie dies für andere Anträge auf Inanspruchnahme des EGF berechtigterwei
se und als Teil des vorliegenden Antrags ...[+++] (1 497 750 EUR) getan hat; erinnert daran, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und daher zweckgebundene Mittel rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Ve
rgangenheit erfolgt sind, vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele des EGF auswirken;