in der
Erwägung, dass der vorliegende Vorschlag nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im
Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der
Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rech
tsakte zusammen mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstex
...[+++]te ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;