(m) schwerer Verstoß: ein schwerer Verstoß gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1447/1999 vom 24. Juni 1
999 zur Aufstellung einer Liste von Verhaltens
weisen, die einen schweren Verstoß gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik darstellen bzw. ein schwerer Verstoß oder eine schwere Zuwiderhandlung gemäß dem betreffe
nden Abkommen; das Vorliegen eines Verstoßes wird mittels einer erfolgreichen Strafverfolgungsmaßnahme gemäß d
...[+++]en einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften bestätigt;