Ein Mitgliedstaat, für den spezifische Vorräte für weniger als 30 Ta
ge gehalten werden, erstellt jährlich einen Bericht, in dem die Maßnahmen seiner nationalen Behörden analysiert
werden, mit denen sichergestellt und überprüft wird, dass seine Sicherheitsvorräte gemäß Artikel 5 verfügbar und physisch zugänglich sind; außerdem dokumentiert er in
diesem Bericht die Vorkehrungen, die getroffen wurden, damit der Mitgliedstaat die Verwendung dieser Vorräte
...[+++] im Falle von Unterbrechungen der Erdölversorgung kontrollieren kann.