Dazu gehören Vorschriften, die sicherstellen, dass Personen oder Organisationen, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein berechtigtes Interesse an der Unterbindung von Werbung, Sponsoring oder anderen Sach
verhalten begründen können, die mit dieser Richtlinie unvereinbar sind, gegen solche Werbung oder solches Spo
nsoring gerichtlich vorgehen oder solche Werbung oder solches Sponsoring einer Verwaltungsbehörde zur Kenntnis bringen können, die dafür zuständig ist, entweder über so
lche Beschwerden zu ...[+++]entscheiden oder geeignete gerichtliche Verfahren einzuleiten.