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er 2002 geschaffene Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation beruht auf dem Grundsatz, dass Vorabverpflichtungen nur auferlegt w
erden sollten, wenn kein wirksamer Wettbewerb besteht, und sieht einen Prozess der regelmäßig
en Marktanalyse und Überprüfung der Verpflichtungen durch die nationalen Regulierungsbehörden vor, der dazu führt, dass den Unternehmen, die als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurden, b
...[+++]estimmte Vorabverpflichtungen auferlegt werden.