In der Erwägung darüber hinaus, dass die sich aus der Präventiv
regelung ergebenden Vorbeugungsmaßnahmen, die auf die Gebiete infolge ihrer Bezeichnung als Natura 2000-Gebiete anwendbar sind, au
ßerdem die Aufgaben öffentlichen Dienstes, die den Einrichtungen öffentlichen Interesses, insbesondere den in den Grundgesetzgebungen wie das Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (Artikel 156) erwähnten autonomen öffentlichen Unternehmen, worunter Infrabel, anvertraut werden, nicht in Frage
...[+++] stellen;