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erurteilt vorbehaltlos jegliche Form der Ausbeutung von Kindern, sei es in Form sexueller Ausbeutung, wozu Kinderpornografie und Sextourismus mit Kindesmissbrauch gehören, oder in Form von Zwangsarbeit, und alle Formen des Menschenhandels; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Probleme tausender Straßenkinder und von Kindern, die gezwungen sind, zu betteln, als ernste, die Gesellschaft und die Menschenrechte betreffende Problematik anzuerkennen und Maßnahmen zu ihrer Lösung zu ergreifen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Sanktionen gegen diejenigen einzuführen, die für die Entwürdigung von Kindern, die zu betteln gezwungen sind, verant
...[+++]wortlich sind;